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Liblarer See

Westlich von Köln, am Rand des Ortsteiles Erftstadt- Liblar, liegt unser Vereinsgewässer, der Liblarer See. Umgeben von viel Natur und der Seenplatte des Naherholungsgebietes Ville ist unser See malerisch in dichten Mischwald eingebettet und dennoch gut erreichbar. Mit direkter PKW- Zufahrt für Mitglieder des Vereines, Parkplätzen (nur unter der Woche erlaubt!), einem großzügigen Angelheim und vereinseigenen Booten ist eine ausgezeichnete Infrastruktur vorhanden. Also alles, was das Anglerherz begehrt!

Unseren Mitgliedern bieten wir mehr als „nur“ Angeln: Kioskbetrieb, Kinderspielplatz und Liegewiese für die Familie,  Toilettenanlagen, Räucherofen und natürlich die urgemütliche Fischerstube für die kalten Tage.

Bei einer Gewässergröße von mehr als 50 ha und einer durchschnittlichen Wassertiefe von über 5m (siehe Tiefenkarte) ist er – bedingt durch kristallklares Wasser (unterseeische Quelle) und ausgedehnte Unterwasserflora – nicht unbedingt leicht zu befischen. Aber die Fänge sind dafür nicht von schlechten Eltern…
Gegründet 1959, zählt der AVL heute rund 160 Mitglieder, welche eine stolze Fangbilanz aufweisen konnten: Neben bis zu 26 kg schweren Karpfen und über 30 kg schweren Marmor- und Graskarpfen wurden Waller bis 1,85m (größere sind noch im Wasser!), Hechte bis 1,35 m/18 kg, Aale bis 1 m und Barsche bis 52cm gefangen. Die Vielfalt der Seebewohner zeichnet sich weiter mit Amerikanischen Flusskrebsen, kleine und große Teichmuscheln, Dreikantmuschel sowie 16 weiteren Fischnährtiere aus.

Der Liblarer See ist ungefähr 52 ha groß, bis 12 m tief, jedoch im Durchschnitt 6 bis 8 m tief.

Auch das überregional bekannte zweitägige Fischerfest ist jedes Jahr ein voller Erfolg. Der Angelverein Liblar präsentiert sich heute als aktiver, auch wirtschaftlich gesunder Verein mit ausgezeichneter Infrastruktur und vielen Vorzügen, wie sie nur wenige andere Angelvereine zu derartigen Mitgliedsbeiträgen bieten können.

Geschichte des Liblarer See

Liblarer See – Vom Tagebau zum Naherholungsgebiet

Wer heute zwischen Brühl und Erftstadt-Liblar durch das abwechslungsreiche Wald-Seen-Gebiet wandert, ahnt nicht, dass hier einmal ein ausgedehnter Braunkohletageabbau war. Erst 1994 ging der großflächige Bergbau in dieser Region zu Ende. Das seit langem wieder unter der Obhut des Staatlichen Forstamtes Bonn-Kottenforst/Ville stehende Gebiet war fast 100 Jahre lang Bergbaugelände. Braunkohlengruben, Abraumhalden und Brikettfabriken bestimmten das Landschaftsbild.

Der rheinische Braunkohlebergbau hat von Brühl aus Geschichte gemacht. Wo heutzutage die erholsame Ruhe zwischen Wald und Wasser die Wanderer und die Sportler erfreut, stampften jahrzehntelang die Pressen der Brikettfabriken und der Lärm des Kohleabbaus war in den Gruben der Ville zu hören. In der Fabrik Roddergrube am Westrand des heutigen Heider Bergsees wurde am 1. März 1877 das erste rheinische Brikett gepresst.

Neben dem Angelverein nutzen im friedlichem Miteinander der Segelverein, ein Paddel-Club und das im Sommer geöffnete Strandbad mit Campingplatz den Liblarer See. Zum Glück reichen die über 52ha Wasserfläche für alle aus!

Heute gehen von vielen öffentlichen Parkplätzen markierte Wege für Fuß- und Radwanderungen ab. Sie führen durch die Ville- Wälder und etwa als 2 Dutzend Waldseen vorbei. Wälder und Seen bieten dem interessierten Spaziergänger zahlreiche Gelegenheiten für Naturbeobachtungen. Viele Seen sind heute Naturschutzgebiete, in denen heimische Tiere (dazu gehören auch unsere Fische) und Pflanzen einen neuen Lebensraum gefunden haben.

Der Liblarer See ist – wie alle anderen Seen in der Ville – durch eine Rekultivierungsmaßnahme der Rheinbraun entstanden.

Die Erft

Die Erft ist ein ca. 107km langer Nebenfluss des Rheins und entspringt im Ahrgebirge im Kreis Euskirchen. Bevor sie bei Neuss-Grimlinghausen in den Rhein mündet, passiert die Erft Erftstadt. Da sich diese nicht nur für wunderbare Fahrradtouren eignet, werfen die Mitglieder des Angelvereins Liblar häufig ihre Schwimmer in die Erft.

Der Angelverein Liblar e.V. (AVL) ist Pächter des Loses Nr. 2 der Erftfischereigenossenschaft, d.h., er hat das alleinige Fischereirecht für die Erft ab Stadtgrenze Erftstadt/Weilerswist (hier überquert die Autobahn 61 die Erft) bis zur Stadtgrenze Erftstadt/Kerpen (Straßenbrücke zwischen Brüggen und Gymnich) sowie für den Swistbach von der Mündung in die Erft bis zum linksseitigen Einlauf des Grabens von Gut Külseggen (ca. 300 m).

Näheres zum Angeln in der Erft entnehmen sie bitte dem Punkt Erfkartenverwaltung:

Alle Erft-Angelegenheiten werden durch unseren Angelfreund Werner Konow, dem offiziellen Erftbeauftragten des Angelverein Liblar e.V., betreut.
 
Ville Ring 4
50354 Hürth
 
Erftkartenverwaltung
 
Liebe Angelfreunde,
 
der Angelverein Liblar e.V. (AVL) ist Pächter des Loses Nr. 2 der Erftfischereigenossenschaft, d.h., er hat das alleinige Fischereirecht für die Erft ab Stadtgrenze Erftstadt/Weilerswist (hier überquert die Autobahn 61 die Erft) bis zur Stadtgrenze Erftstadt/Kerpen (Straßenbrücke zwischen Brüggen und Gymnich) sowie für den Swistbach von der Mündung in die Erft bis zum linksseitigen Einlauf des Grabens von Gut Külseggen (ca. 300 m).
 
Der Angelverein Liblar e.V. gibt  für das Los Nr. 2 jährlich ein begrenztes Kontingent an Fischereierlaubnisscheinen, zu einer durch die Erftfischereigenossenschaft festgelegten Gebühr, aus. Weil die zur Verlängerung anstehenden Fischereierlaubnisscheine und Fanglisten bzw. Anträge auf Neuausstellungen bis Mitte Dezember des Jahres der Erftfischereigenossenschaft vorliegen müssen und auch die Pachtsumme am 1. Januar des Jahres zur Bezahlung ansteht, muss bereits bis Mitte Dezember des Jahres entschieden werden, wer eine Fischereierlaubnis für das kommende Jahr für die Erft erhält.
Die limitierten Jahreskarten für das Los Nr. 2 für 2024 sind bereits vergeben. Weitere Jahreskarten werden nicht ausgegeben.
Interessenten, die eine Jahreskarte für 2024 wünschen, können sich am 10.12.2023 zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr im Angelheim des AV Liblar e.V. am Liblarer See (Seestraße 1 im NAVI eingeben) melden. Sie sollten 50,00 € für Vereinsmitglieder bzw. 70,00 € für Nichtmitglieder für den Fall mitbringen, dass von den derzeitigen Jahreskarteninhabern Fischereierlaubnisse zurückgegeben werden. Nur für diesen Fall können sie berücksichtigt werden.
Werner Konow
Erftbeauftragter