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Durchführung von Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung

Seit Inkrafttreten des Landesfischereigesetzes NRW im Jahre 1972 muss ein Angler den Nachweis einer bestandenen amtlichen Fischerprüfung erbringen um einen Fischereischein erwerben zu können. Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.

Der Prüfling muss mindestens 13 Jahre alt sein um an der Fischerprüfung teilnehmen zu können. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann ihm dann, bei bestandener Prüfung, ein Fischereischein ausgestellt werden. (Im Alter zwischen 10 und 16 Jahren ist die Ausstellung eines Jugendfischereischeines ohne Prüfung möglich, der allerdings nur zur Ausübung der Fischerei im Beisein eines Fischereischeininhabers berechtigt)

Die Prüfung besteht aus 60 theoretischen Fragen und einem praktischen Teil.

  • Allgemeine Fischkunde
  • Spezielle Fischkunde
  • Gewässerkunde, Fischhege
  • Gerätekunde
  • Gesetzeskunde
  • Natur- und Tierschutz

Im praktischen Teil muss eine Auswahl der heimischen Fischarten erkannt und richtig angesprochen sowie ein Angelgerät waidgerecht zusammen gebaut werden.

Nähere Informationen (Gebühren, Anfahrtskizze usw.) zur Anmeldung für den Lehrgang und zur Anmeldung zur Prüfung, bitten wir der Homepage des RHEINISCHEN FISCHEREIVERBANDES zu entnehmen.

Als Jugendliche gelten Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Ab dem 17. Lebensjahr gelten sie als Senioren. Eine Vereinszugehörigkeit ist über den Sportfischerpass mit gültiger Beitragsmarke bei Lehrgangsbeginn nachzuweisen.

Die Begleit- und Lernmaterialien (zusätzlich max. 35,00 €) können zu Beginn des Lehrgangs erworben werden. Am ersten Lehrgangsabend sind wir ab 18:00 Uhr vor Ort und bitten Sie, möglichst frühzeitig zur Abwicklung der Formalitäten zu erscheinen.

Nachzulesen auch auf der Homepage des RhFV.

Ablauf der Fischereiprüfung

Der Rheinische Fischereiverband von 1880 führt auf Ebene seiner Bezirke Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung durch. Speziell ausgebildete Lehrgangsleiter des Verbandes vermitteln erforderliches Wissen und notwendige Fertigkeiten um die Fischerprüfung sicher zu meistern.

Die Lehrgänge umfassen ca. 30 Unterrichtsstunden (zumeist verteilt über 10 Wochen) in Theorie und Praxis, damit die Lehrgangsteilnehmer in der Lage sind, die Prüfungsfragen der Verordnung über die Fischerprüfung zu beantworten.

Den Teilnehmern wird durch intensives Üben unter Anleitung der Lehrgangsleiter beim Zusammenbau der Angelgeräte und der Zusammenstellung des Zubehörs die nötige Sicherheit zum Bestehen des praktischen Teils vermittelt.

Die Prüfungen vor der unteren Fischereibehörde sowie die Lehrgänge finden in der Regel zweimal jährlich statt.

Der Bezirk Rhein-Erft bietet einen Intensiv-Wochenendlehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung an. Dieser findet vom:
(Termine folgen) im Vereinsheim des AV-Liblar, Seestraße, 50374 Erftstadt statt.

Ein Vorbereitungslehrgang für die Fischerprüfung findet auch in Euskirchen statt (Termine folgen).

Nähere Informationen (Gebühren, Anfahrtskizze usw.) zur Anmeldung für den Lehrgang und zur Anmeldung zur Prüfung, bitten wir der Homepage des RHEINISCHEN FISCHEREIVERBANDES zu entnehmen.

Als Jugendliche gelten Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Ab dem 17. Lebensjahr gelten sie als Senioren. Eine Vereinszugehörigkeit ist über den Sportfischerpass mit gültiger Beitragsmarke bei Lehrgangsbeginn nachzuweisen.

Die Begleit- und Lernmaterialien (zusätzlich max. 35,00 €) können zu Beginn des Lehrgangs erworben werden. Am ersten Lehrgangsabend sind wir ab 18:00 Uhr vor Ort und bitten Sie, möglichst frühzeitig zur Abwicklung der Formalitäten zu erscheinen.

Nachzulesen auch auf der Homepage des RhFV.